Die neue Corona Schutzverordnung
tritt ab morgen in Kraft. Das Gute daran ist, dass darin keine inzidenzabhängige Betriebsschließung für Fitness Studios vorgesehen ist (nach dem derzeitigen Stand). Ab einer Inzidenz von 35 tritt lediglich die „3G“ Regel in Kraft. Also zum Training geht es bei einer Inzidenz von über 35 nur mit gültigem Impfnachweis, mit einem Nachweis über die Genesung nach einer Corona Infektion oder einem tagesaktuellen negativen Test.
Die Inzidenz liegt in Dresden heute bei 30,4. Es ist also wahrscheinlich, dass die oben genannten Nachweise ab nächster Woche vorgelegt werden müssen, um Zutritt zum Fitness Studio und zur CrossFit Box zu bekommen.
Wir möchten daher diejenigen, die bisher noch keinen Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorgelegt haben, bitten, uns ihren entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden. Wir werden anschließend einen entsprechenden Vermerk im Check-In machen, damit ein reibungsloser Ablauf des Trainingsbetriebes so gut wie möglich gewährleistet ist.
Wer noch nicht geimpft oder genesen ist, muss bitte einen Test aus einem Testzentrum vorweisen - oder sich Impfen lassen. Bis zum 11. Oktober 2021 sollen die Tests weiterhin kostenfrei zur Verfügung stehen.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Pflicht zur Beitragszahlung nicht ausgesetzt wird, falls jemand aufgrund der 3G-Regel nicht ins Fitness Studio gehen möchte. Während des zweiten Lockdowns haben wir im Gegensatz zu vielen anderen Fitness Studios keine Mitgliedsbeiträge abgebucht, da wir keine Leistung erbringen durften. Da wir nun aber unsere Leistung weiterhin anbieten dürfen, bleibt die Pflicht zur Beitragszahlung bestehen.
Vielen Dank!
Hier geht‘s zu den Eckdaten der neuen Verordnung: