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3G-Regel weiterhin gültig für Sport im Innenbereich

Die 3G-Regel gilt laut der neuen Verordnung vom 5. November weiterhin für den Sport im Innenbereich. Zum Besuch des Fitness Studios ist wie bisher entweder ein negativer tagesaktueller Corona Test, ein Nachweis des vollständigen Impfschutzes oder ein Nachweis (PCR-Test) über eine Corona Infektion, die mindestens 28 Tage aber nicht länger als sechs Monate zurück liegt.


Die Meldung, dass die 2G-Regel ab Montag, 8. November gilt, war verfrüht. Die 2G-Regel gilt erst bei Erreichen der Überlastungsstufe.

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